Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 07.11.2000 |
Aktenzeichen: | III R 23/98 |
Vorinstanz: |
FG Nürnberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 19.03.1998 |
Aktenzeichen: | VI 40/98 |
Schlagzeile: |
Kein Abzug höherer Unterhaltsleistungen neben Realsplitting als außergewöhnliche Belastung
Schlagworte: |
Außergewöhnliche Belastung, Ehefrau, Realsplitting, Sonderausgabe, Unterhalt
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, die über den als Sonderausgaben abzugsfähigen Höchstbetrag hinausgehen, können nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Finanzgericht Nürnberg 19.3.1998 VI 40/98