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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.11.2000
Aktenzeichen: VI R 107/99

Schlagzeile:

Kindergeld bei mehrjährigem Auslandsstudium eines Kindes

Schlagworte:

Auslandsstudium, Kindergeld, Wohnsitz

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Begibt sich ein Kind zum Studium für mehrere Jahre ins Ausland, behält es seinen Wohnsitz in der Wohnung der Eltern im Inland nur dann bei, wenn es diese Wohnung zum zwischenzeitlichen Wohnen in ausbildungsfreien Zeiten nutzt. Die Absicht des Kindes, nach Beendigung des Auslandsstudiums in die Bundesrepublik zurückzukehren, reicht allein nicht aus. Der Bundesfinanzhof hat im Urteilsfall einen Kindergeldanspruch bejaht, da sich das im Ausland studierende Kind fünf Monate im Jahr im Inland in der Wohnung der Eltern aufhielt.

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