Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 07.11.2000 |
Aktenzeichen: | III R 79/97 |
Schlagzeile: |
Minderung des Ausbildungsfreibetrages um eigene Einkünfte des Kindes
Schlagworte: |
Ausbildung, Ausbildungsfreibetrag, Außergewöhnliche Belastung, Werbungskostenpauschbetrag
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler, Familien
Kurzkommentar: |
Ist der Ausbildungsfreibetrag nur für einige Monate des Jahres zu gewähren, so ist bei der Ermittlung der eigenen Einkünfte eines Kindes der Werbungskostenpauschbetrag nur zeitanteilig anzusetzen, wenn das Kind während des gesamten Kalenderjahres Arbeitslohn bezogen hat.