Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.01.2001 |
Aktenzeichen: | IV R 58/99 |
Vorinstanz: |
FG Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 08.06.1999 |
Aktenzeichen: | 6 K 4017/97 F |
Schlagzeile: |
Anforderungen an Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen bei Finanzierung der Darlehen aus zuvor geschenkten Mitteln
Schlagworte: |
Angehöriger, Darlehen, Fremdvergleich, Mitunternehmer, Schenkung
Wichtig für: |
Personengesellschaften
Kurzkommentar: |
Die Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen einer Personengesellschaft und den volljährigen, finanziell unabhängigen Söhnen der Gesellschafter, bei denen die Darlehensbeträge aus zuvor von den Gesellschaftern geschenkten Mitteln herrühren, richtet sich nach den gesamten Umständen des Falles unter Berücksichtigung des Fremdvergleichs. Die Kürze der zwischen Schenkung und Darlehensgewährung liegenden Zeit begründet keine unwiderlegliche Vermutung für die gegenseitige Abhängigkeit der beiden Verträge
Hinweis: Vergleiche nun zustimmend BMF-Schreiben vom 30.05.2001, BStBl I 2001, 348; früher dagegen: BMF-Schreiben vom 01.12.1992, BStBl I 1992, 729 Tz. 9.