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Quelle:

Finanzgericht Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.02.2000
Aktenzeichen: 14 K 6887/96

Schlagzeile:

Berücksichtigung von Vermächtniszahlungen als dauernde Last

Schlagworte:

Dauernde Last, Sonderausgabe, Vermächtnis, Vermögensübergabe, Versorgung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist nicht auf Ehegatten und erbberechtigte Abkömmlinge beschränkt. Es können weitere Personen Mitglieder des begünstigten "Generationennachfolgeverbundes" sein. Vermächtniszahlungen an die zum Todeszeitpunkt gesetzlich erbberechtigte Schwester der Erblasserin sind daher als dauernde Last zu berücksichtigen.

Das Urteil des Finanzgerichts Köln ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet X R 11/01. Die anhängige Rechtsfrage lautet:
Vermächtniszahlungen an die zum Todeszeitpunkt gesetzlich erbberechtigte Schwester der Erblasserin (Mutter des Klägers und Miterben) als dauernde Last? Ist eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen auf Ehegatten und erbberechtigte Abkömmlinge beschränkt oder können weitere Personen Mitglieder des begünstigten "Generationennachfolgeverbundes" sein?

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