Quelle: |
Finanzgericht Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 22.02.2000 |
Aktenzeichen: | 14 K 6887/96 |
Schlagzeile: |
Berücksichtigung von Vermächtniszahlungen als dauernde Last
Schlagworte: |
Dauernde Last, Sonderausgabe, Vermächtnis, Vermögensübergabe, Versorgung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist nicht auf Ehegatten und erbberechtigte Abkömmlinge beschränkt. Es können weitere Personen Mitglieder des begünstigten "Generationennachfolgeverbundes" sein. Vermächtniszahlungen an die zum Todeszeitpunkt gesetzlich erbberechtigte Schwester der Erblasserin sind daher als dauernde Last zu berücksichtigen.
Das Urteil des Finanzgerichts Köln ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet X R 11/01. Die anhängige Rechtsfrage lautet:
Vermächtniszahlungen an die zum Todeszeitpunkt gesetzlich erbberechtigte Schwester der Erblasserin (Mutter des Klägers und Miterben) als dauernde Last? Ist eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen auf Ehegatten und erbberechtigte Abkömmlinge beschränkt oder können weitere Personen Mitglieder des begünstigten "Generationennachfolgeverbundes" sein?