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Quelle:

Finanzgericht Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.10.2000
Aktenzeichen: 8 K 7085/99

Schlagzeile:

Fahrten von der Freundin zur Arbeit sind abzugsfähig

Schlagworte:

Entfernungspauschale, Fahrtkosten, Werbungskosten

Wichtig für:

Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Fährt ein Arbeitnehmer nicht von der eigenen Wohnung, sondern von der weiter entfernt liegenden Wohnung der Freundin zur Arbeit, sind die Fahrtkosten steuerlich abzugsfähig, wenn der Steuerzahler in dieser Wohnung seit längerer Zeit ständig lebt und dort auch übernachtet.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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