Quelle: |
Finanzgericht Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.10.2000 |
Aktenzeichen: | 8 K 7085/99 |
Schlagzeile: |
Fahrten von der Freundin zur Arbeit sind abzugsfähig
Schlagworte: |
Entfernungspauschale, Fahrtkosten, Werbungskosten
Wichtig für: |
Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Fährt ein Arbeitnehmer nicht von der eigenen Wohnung, sondern von der weiter entfernt liegenden Wohnung der Freundin zur Arbeit, sind die Fahrtkosten steuerlich abzugsfähig, wenn der Steuerzahler in dieser Wohnung seit längerer Zeit ständig lebt und dort auch übernachtet.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.