Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 08.03.2001 |
Aktenzeichen: | III R 53/98 |
Vorinstanz: |
FG Bremen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.12.1997 |
Aktenzeichen: | 197071K 7 |
Schlagzeile: |
Ist die Beschränkung der abzugsfähigen Unterhaltsleistungen auf gesetzlich Unterhaltspflichtige rechtens?
Schlagworte: |
Außergewöhnliche Belastung, Unterhalt, Verwandter
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Der Bundesfinanzhof hat darüber zu entscheiden, ob die Beschränkung der abzugsfähigen Unterhaltsleistungen durch das Jahressteuergesetz 1996 (nur noch für gesetzlich Unterhaltspflichtige) rechtens ist.
Mit dem vorliegenden Beschluss fordern die Richter das Bundesfinanzministerium auf, dem Verfahren beizutreten. Das BMF soll zu der Frage Stellung nehmen, ob und inwieweit aufgrund des Internationalen Privatrechts und/oder des Gemeinschaftsrechts der Begriff der gesetzlichen Unterhaltspflicht im Rahmen des § 33a Abs. 1 EStG in der ab 1. Januar 1996 geltenden Fassung eine Erweiterung erfährt.
Hinweis: Unter dem Aktenzeichen III R 8/01 ist beim Bundesfinanzhof ein zweites Verfahren zur gleichen Rechtsfrage anhängig.