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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.02.2001
Aktenzeichen: VII R 73/00

Schlagzeile:

Einstufung eines Fahrzeugs bei der Kfz-Steuer als PKW oder LKW

Schlagworte:

Fahrzeug, Kfz-Steuer, LKW, PkW

Wichtig für:

Autofahrer

Kurzkommentar:

Auch bei Kfz mit offener Ladefläche ist die für die Kfz-Steuer bedeutsame Einordnung als LKW grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn die Ladefläche die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche übertrifft.

Hinweis: Die verkehrsrechtliche Einstufung von Fahrzeugen ist kraftfahrzeugsteuerrechtlich nicht bindend.

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