Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 08.02.2001 |
Aktenzeichen: | VII R 73/00 |
Schlagzeile: |
Einstufung eines Fahrzeugs bei der Kfz-Steuer als PKW oder LKW
Schlagworte: |
Fahrzeug, Kfz-Steuer, LKW, PkW
Wichtig für: |
Autofahrer
Kurzkommentar: |
Auch bei Kfz mit offener Ladefläche ist die für die Kfz-Steuer bedeutsame Einordnung als LKW grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn die Ladefläche die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche übertrifft.
Hinweis: Die verkehrsrechtliche Einstufung von Fahrzeugen ist kraftfahrzeugsteuerrechtlich nicht bindend.