Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.01.2001 |
Aktenzeichen: | VIII R 30/99 |
Schlagzeile: |
Erfassung von Tätigkeitsvergütungen und Zinsen als Sonderbetriebseinnahmen im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung
Schlagworte: |
Dienstleistung, Einheitliche und gesonderte Feststellung, Feststellungsbescheid, Gewinnvorab, Sonderbetriebseinnahmen, Tätigkeitsvergütung, Zinsen
Wichtig für: |
Personengesellschaften
Kurzkommentar: |
Über die Frage, ob Tätigkeitsvergütungen und Zinsen als Sonderbetriebseinnahmen zu erfassen sind, ist im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung mit bindender Wirkung auch für den Feststellungsbescheid nach § 15a Abs. 4 EStG zu entscheiden.
Hinweis: In seiner Entscheidung hat sich der BFH auch zur Abgrenzung von Dienstleistungsentgelt und Gewinnvorab geäußert.