Quelle: |
Finanzgericht München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 04.04.2001 |
Aktenzeichen: | 1 K 4220/99 |
Schlagzeile: |
Kürzung des Vorwegabzugsbetrag nach § 10 Abs. 3 S. 2 Bst. A EStG ab 1993, wenn nur Zukunftssicherheits-
leistung für Arbeitslosigkeit erbracht werden.
Schlagworte: |
Kürzung, Verfassungsmäîigkeit, Vorsorgeaufwendungen, Vorwegabzug
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.