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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.04.2001
Aktenzeichen: 1 K 4220/99

Schlagzeile:

Kürzung des Vorwegabzugsbetrag nach § 10 Abs. 3 S. 2 Bst. A EStG ab 1993, wenn nur Zukunftssicherheits-
leistung für Arbeitslosigkeit erbracht werden.

Schlagworte:

Kürzung, Verfassungsmäîigkeit, Vorsorgeaufwendungen, Vorwegabzug

Wichtig für:

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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