Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 03.05.2001 |
Aktenzeichen: | IV C 5 - S 2373 - 20/01 |
Schlagzeile: |
Pauschalierung der Lohnsteuer bei Direktversicherungen auch bei Umwandlung laufender Gehaltszahlungen möglich
Schlagworte: |
Direktversicherung, Gehaltsumwandlung, Lohnsteuer, Pauschalierung, Umwandlung
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Eine Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beitragszahlungen für Direktversicherungen ist nach dem BMF-Schreiben auch im Jahr 2001 bei der Umwandlung laufender Gehaltszahlungen möglich.
Wörtlich heißt es in dem BMF-Schreiben:
Gehaltsumwandlung bei bestimmten Zukunftssicherungsleistungen (R 129 Abs. 5 LStR 2001)
Es ist beabsichtigt R 129 Abs. 5 der LStR 2001, in den Lohnsteuer-Richtlinien 2002 zu ändern und dabei inhaltlich die für das Jahr 2000 geltende Fassung wiederherzustellen.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist im Vorgriff auf diese Änderung R 129 Abs. 5 LStR im Kalenderjahr 2001 in der Fassung der LStR 2000 anzuwenden.