Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 01.03.2001 |
Aktenzeichen: | VII R 79/99 |
Schlagzeile: |
Kfz-Steuerbefreiung bei Verwendung für einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb
Schlagworte: |
Kfz-Steuer, Land- und Forstwirt
Wichtig für: |
Land- und Forstwirte
Kurzkommentar: |
Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 Buchst. a oder b KraftStG ist nicht davon abhängig, dass das Fahrzeug von dem Inhaber des Betriebes gehalten wird, in dem es für die Land- oder Forstwirtschaft oder für die Durchführung von Lohnarbeiten für einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb verwendet wird.