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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 01.03.2001
Aktenzeichen: VII R 79/99

Schlagzeile:

Kfz-Steuerbefreiung bei Verwendung für einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb

Schlagworte:

Kfz-Steuer, Land- und Forstwirt

Wichtig für:

Land- und Forstwirte

Kurzkommentar:

Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 Buchst. a oder b KraftStG ist nicht davon abhängig, dass das Fahrzeug von dem Inhaber des Betriebes gehalten wird, in dem es für die Land- oder Forstwirtschaft oder für die Durchführung von Lohnarbeiten für einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb verwendet wird.

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