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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 03.04.2001
Aktenzeichen: VII R 7/00

Schlagzeile:

Einordnung eines Fahrzeugs als PKW oder LKW bei der Kfz-Steuer

Schlagworte:

Fahrzeug, Kfz-Steuer, LKW, PkW

Wichtig für:

Autofahrer

Kurzkommentar:

Ein vierrädriges, offenes, mit Einzelsitz und Motorradlenker ausgestattetes Fahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von 73 km/h ist ein PKW und keine Zugmaschine (und damit also kein LKW).

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