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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 09.01.2001
Aktenzeichen: IV C 4 - S 2223 - 12/01

Schlagzeile:

Spenden zur Förderung wissenschaftlicher, mildtätiger und als besonders förderungswürdig anerkannter kultureller Zwecke

Schlagworte:

Sonderausgabe, Spende

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium bezieht sich auf zwei BFH-Urteile und regelt die Anwendung des erhöhten Abzugssatzes von 10 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte nach § 10b Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

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