Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 09.01.2001 |
Aktenzeichen: | IV C 4 - S 2223 - 12/01 |
Schlagzeile: |
Spenden zur Förderung wissenschaftlicher, mildtätiger und als besonders förderungswürdig anerkannter kultureller Zwecke
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Bundesfinanzministerium bezieht sich auf zwei BFH-Urteile und regelt die Anwendung des erhöhten Abzugssatzes von 10 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte nach § 10b Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG).