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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.01.2001
Aktenzeichen: XI R 7/00

Schlagzeile:

Abfindung an angestellten Versicherungsvertreter für Verkleinerung seines Bezirks tarifbegünstigt

Schlagworte:

Wichtig für:

Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Eine Abfindung, die ein angestellter Versicherungsvertreter von seinem Arbeitgeber für die Verkleinerung seines Bezirks erhält, kann tarifbegünstigt sein.

Die Tarifbegünstigung erfasst nicht nur den Ausgleich finanzieller Einbußen anlässlich der Beendigung eines Rechtsverhältnisses, sondern auch Entschädigungen für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit und damit Gegenleistungen für den Verzicht auf eine mögliche Einkunftserzielung.

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