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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.03.2001
Aktenzeichen: VIII R 37/00

Schlagzeile:

Festsetzungsfrist für einen Steueranspruch endet nicht, soweit ein damit zusammenhängender Erstattungsanspruch noch nicht verjährt ist

Schlagworte:

Erstattungsanspruch, Festsetzungsfrist, Steueranspruch

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

§ 171 Abs. 14 der Abgabenordnung, nach dem die Festsetzungsfrist für einen Steueranspruch nicht endet, soweit ein damit zusammenhängender Erstattungsanspruch noch nicht verjährt ist, ist verfassungsgemäß.

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