Quelle: |
Bundesverwaltungsgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 27.09.2000 |
Aktenzeichen: | 11 C 4/00 |
Schlagzeile: |
Eine juristische Person kann nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden
Schlagworte: |
Ferienwohnung, Zweitwohnungssteuer
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Eine juristische Person kann nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden.