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Quelle:

Bundesverwaltungsgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.09.2000
Aktenzeichen: 11 C 4/00

Schlagzeile:

Eine juristische Person kann nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden

Schlagworte:

Ferienwohnung, Zweitwohnungssteuer

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Eine juristische Person kann nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden.

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