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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 22.03.2001 |
| Aktenzeichen: | V R 11/98 |
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Schlagzeile: |
Rückgängigmachung eines etwaigen Vorsteuerabzugs des Leistungsempfängers als Voraussetzung für Rechnungskorrektur
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Schlagworte: |
Berichtigung, Rechnung, Vorsteuer
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Wichtig f�r: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
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Kurzkommentar2: |
Die Berichtigung eines in einer Rechnung unrichtig oder unberechtigt ausgewiesenen Steuerbetrages setzt voraus, dass ein etwaiger Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers rückgängig gemacht worden ist.

