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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 06.03.2001 |
| Aktenzeichen: | IX R 64/97 |
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Schlagzeile: |
Bindungswirkung der Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde
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Schlagworte: |
Abzugsberechtigung, Baudenkmal, Bescheinigung, Bindungswirkung
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Wichtig f�r: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Die Bescheinigung i.S. des § 82i Abs. 2 EStDV und deren Bindungswirkung erstreckt sich nicht auf die Frage der persönlichen Abzugsberechtigung, also nicht darauf, wer die Aufwendungen getragen hat und wem sie als Abzugsberechtigten zuzurechnen sind.

