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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.03.2001
Aktenzeichen: IX R 64/97

Schlagzeile:

Bindungswirkung der Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde

Schlagworte:

Abzugsberechtigung, Baudenkmal, Bescheinigung, Bindungswirkung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Die Bescheinigung i.S. des § 82i Abs. 2 EStDV und deren Bindungswirkung erstreckt sich nicht auf die Frage der persönlichen Abzugsberechtigung, also nicht darauf, wer die Aufwendungen getragen hat und wem sie als Abzugsberechtigten zuzurechnen sind.

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