Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.05.2001
Aktenzeichen: III 177/2000

Schlagzeile:

Voller Werbungskosten-Abzug für Arbeitszimmer eines Architekten trotz zeitlicher Nutzung unter 50 Prozent

Schlagworte:

Arbeitszimmer, Mittelpunkt

Wichtig für:

Arbeitnehmer, Außendienstler

Kurzkommentar:

Vorrangig kommt es für die Frage, wo der Mittelpunkt der Tätigkeit liegt (Voraussetzung für vollen Werbungskosten-Abzug), darauf an, ob der Schwerpunkt oder Kernbereich der Tätigkeit im Arbeitszimmer liegt.

Dabei muss dort nicht unbedingt mehr als 50 Prozent der gesamten Betätigung stattfinden. Das Verhältnis von An- und Abwesenheit in einem Arbeitszimmer sagt in der Regel wenig über den Mittelpunkt einer Betätigung aus.

Nach der Rechtsprechung der Finanzgerichte und der ganz überwiegenden Meinung in der Literatur beinhaltet der Begriff „Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit“ sowohl qualitative als auch quantitative Elemente. Es kommt auf das Gesamtbild der Verhältnisse an.
Unter qualitativen Aspekten geht es dabei um die Frage, wo der Steuerpflichtige die für seinen unternehmerischen oder beruflichen Erfolg wesentlichen Leistungen erbringt.
Nicht einheitlich wird allerdings das zeitliche Element gewichtet. Das Finanzgericht Nürnberg vertritt zugunsten der Steuerzahler die Auffassung, dass der zeitliche Umfang der Betätigung nicht entscheidend ist.
Siehe auch die positive Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen vom 13.12.2001 (Aktenzeichen 10 K 606/98).

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

zur Suche nach Steuer-Urteilen