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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 02.05.2001
Aktenzeichen: VIII R 32/00

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.06.2000
Aktenzeichen: 7 K 3185/97 E

Schlagzeile:

Fahrtaufwendungen eines GmbH-Gesellschafters als Werbungskosten

Schlagworte:

Kapitalgesellschaft, Kapitalvermögen, Kraftfahrzeug, Nutzungseinlage, Werbungskosten, Wesentliche Beteiligung

Wichtig für:

GmbH-Gesellschafter, Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Erbringt ein wesentlich beteiligter Gesellschafter einer GmbH an deren Sitz unentgeltlich Dienstleistungen für die GmbH, dann sind seine Aufwendungen für die Fahrten dorthin in der Regel Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Kapitalvermögen und keine nachträglichen Anschaffungskosten seiner Beteiligung.

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