Quelle: |
Hessisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.03.2001 |
Aktenzeichen: | 13 K 4802/00 |
Schlagzeile: |
Berufliche Veranlassung einer Australienreise eines Lehrers
Schlagworte: |
Auslandsreise, Berufliche Veranlassung, Lehrer, Reisekosten
Wichtig für: |
Arbeitnehmer, Lehrer
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VI R 63/01 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig: Sind die Aufwendungen eines an das Institut für Lehrerfortbildung zur Vorbereitung und Durchführung einer bezuschussten Australienreise von 20 Lehrern abgeordneten und für die Dauer der Reise vom Unterricht freigestellten Lehrers wegen der konkreten Weisung des Dienstherrn ausschließlich beruflich veranlasst, so dass den mit der Reise verbundenen privaten Aspekten nur eine ganz untergeordnete Bedeutung zukommt?
-- Zulassung durch FG --
EStG § 9 Abs 1 S 1; EStG § 12 Nr 1