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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.07.2001
Aktenzeichen: VIII R 35/00

Vorinstanz:

FG Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.04.2000
Aktenzeichen: III 151/98

Schlagzeile:

Kapitaleinkünfte bei Gutschrift von Scheinrenditen

Schlagworte:

Anlage, Einnahme, Gutschrift, Kapital, Scheinrenditen, Stille Gesellschaft, Zufluss

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Gutgeschriebene und von den Kapitalanlegern wieder angelegte Scheinrenditen sind steuerpflichtig, wenn der Anleger die freie Wahl zwischen der Auszahlung der Renditen und deren Wiederanlage hatte. Im konkreten Fall des Schneeballsystems der betrügerischen Ambros S.A. sind die Scheinrenditen bis 30. September 1990 als Kapitaleinkünfte zu versteuern.

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