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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.01.2000
Aktenzeichen: 1 K 4839/98

Schlagzeile:

Unterbringungskosten im Altersheim nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig

Schlagworte:

Außergewöhnliche Belastung, Heimunterbringung, Körperbehinderung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler, Senioren

Kurzkommentar:

Die Unterbringungskosten in einem Altersheim sind auch dann nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar, wenn der Umzug ins Altersheim wegen einer Behinderung erfolgte.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet III R 15/00. Die anhängige Rechtsfrage lautet:
Können Aufwendungen für eine Heimunterbringung als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn der Kläger wegen schwerer Körperbehinderung hilflos ist und keinen eigenen Haushalt unterhalten kann?

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