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Quelle:

Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.12.2000
Aktenzeichen: 6 K 1023/99

Schlagzeile:

Beschränkung der abzugsfähigen Unterhaltsleistungen auf gesetzlich Unterhaltsberechtigte ist rechtens

Schlagworte:

Außergewöhnliche Belastung, Gerade Linie, Unterhalt, Verwandter

Wichtig für:

Alle Steuerzahler, Ausländer

Kurzkommentar:

Aufwendungen für im Ausland lebende Angehörige sind nur dann steuerlich abzugsfähig, wenn der Leistende nach den Vorschriften des BGB gesetzlich unterhaltspflichtig ist. Es reicht nicht aus, wenn nach dem EGBGB anzuwendendes ausländisches Recht eine weitergehende Unterhaltspflicht begründet.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet III R 8/01. Die anhängige Rechtsfrage lautet:
Beschränkung der abzugsfähigen Unterhaltsleistungen durch das Jahressteuergesetz 1996 nur noch auf gesetzlich Unterhaltsberechtigte rechtens?

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