Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 31.05.2001 |
Aktenzeichen: | IX R 78/98 |
Vorinstanz: |
FG Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.04.1998 |
Aktenzeichen: | 11 K 5834/97 E |
Schlagzeile: |
Keine Erhöhung der vereinbarten Gegenleistung im Rahmen des Fremdvergleichs auf einen unter Fremden üblichen Betrag
Schlagworte: |
Anschaffungskosten, Ehegattenerwerb, Fremdvergleich, Spekulationsgewinn, Verträge mit Angehörigen
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Die Grundsätze des sog. Fremdvergleichs rechtfertigen es nicht, an Stelle der im Vertrag tatsächlich vereinbarten Leistung der Besteuerung eine höhere Gegenleistung unter Hinweis darauf zugrunde zu legen, dass eine solche unter fremden Dritten gefordert (und erbracht) worden wäre.