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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 31.05.2001
Aktenzeichen: IX R 78/98

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.04.1998
Aktenzeichen: 11 K 5834/97 E

Schlagzeile:

Keine Erhöhung der vereinbarten Gegenleistung im Rahmen des Fremdvergleichs auf einen unter Fremden üblichen Betrag

Schlagworte:

Anschaffungskosten, Ehegattenerwerb, Fremdvergleich, Spekulationsgewinn, Verträge mit Angehörigen

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Die Grundsätze des sog. Fremdvergleichs rechtfertigen es nicht, an Stelle der im Vertrag tatsächlich vereinbarten Leistung der Besteuerung eine höhere Gegenleistung unter Hinweis darauf zugrunde zu legen, dass eine solche unter fremden Dritten gefordert (und erbracht) worden wäre.

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