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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.04.2001
Aktenzeichen: XI R 60/00

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.06.1999
Aktenzeichen: XIV 162/97

Schlagzeile:

Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung bei überraschendem Hinweis in der mündlichen Verhandlung

Schlagworte:

Arbeitsverhältnis zwischen Eltern und Kindern, Mietverhältnis, Mündliche Verhandlung, Rechtliches Gehör, Sachaufklärung, Wiedereröffnung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das Finanzgericht ist zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung verpflichtet, wenn es den Kläger in der mündlichen Verhandlung mit einem Hinweis überrascht hat, zu dem er - insbesondere wegen der geraume Zeit zurückliegenden Vorgänge - nicht sofort Stellung nehmen konnte und ihm das Gericht keine Möglichkeit zur Stellungnahme mehr gegeben hat.

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