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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.06.2001
Aktenzeichen: VI R 224/98

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.10.1998
Aktenzeichen: 3 K 5868/97 Kg

Schlagzeile:

Kindergeldanspruch auch bei probeweiser Haushaltszugehörigkeit

Schlagworte:

Berechtigter, Haushaltsaufnahme, Kindergeld, Rangfolge

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Bei dem Wechsel eines Kindes von einem Elternteil zum anderen kann das Kind auch dann in den neuen Haushalt aufgenommen sein (§ 64 Abs. 2 Satz 1 EStG), wenn der Wechsel zwar noch nicht endgültig ist, das Kind aber für einen längeren Zeitraum von dem aufnehmenden Elternteil betreut und unterhalten wird.

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