Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 20.06.2001 |
Aktenzeichen: | VI R 224/98 |
Vorinstanz: |
FG Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 30.10.1998 |
Aktenzeichen: | 3 K 5868/97 Kg |
Schlagzeile: |
Kindergeldanspruch auch bei probeweiser Haushaltszugehörigkeit
Schlagworte: |
Berechtigter, Haushaltsaufnahme, Kindergeld, Rangfolge
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Bei dem Wechsel eines Kindes von einem Elternteil zum anderen kann das Kind auch dann in den neuen Haushalt aufgenommen sein (§ 64 Abs. 2 Satz 1 EStG), wenn der Wechsel zwar noch nicht endgültig ist, das Kind aber für einen längeren Zeitraum von dem aufnehmenden Elternteil betreut und unterhalten wird.