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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.05.2001
Aktenzeichen: IV R 6/00

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.10.1999
Aktenzeichen: II 666/98

Schlagzeile:

Auch Fahrten zur Arbeit mit Motorboot sind abzugsfähig

Schlagworte:

Arzt, Betriebsausgabe, Entfernungspauschale, Motorboot, Werbungskosten

Wichtig für:

Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Fährt ein Arbeitnehmer mit dem eigenen Motorboot von der Wohnung zu seiner Arbeitsstätte, sind die Kosten nicht generell vom steuerlichen Abzug ausgeschlossen. Es gelten jedoch die gleichen Pauschalen wie bei der Benutzung eines Pkw. Im Urteilsfall war ein Arzt mit einem Motorboot zu einer Klinik gefahren, die sich auf einer Insel befand.

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