Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.04.2001 |
Aktenzeichen: | 14 K 2432/00 Kg |
Schlagzeile: |
Anspruch auf Kindergeld für in Vollzeitpflege aufgenommenes und betreutes Kind trotz monatlichem Pflegegeld vom Jugendamt
Schlagworte: |
Kindergeld, Kostenbeteiligung, Pflegekind, Vollzeitpflege
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 72/01 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig: Besteht kein Anspruch auf Kindergeld für ein seit Jahren in den Haushalt des Klägers in Vollzeitpflege aufgenommenes und betreutes, im Streitjahr volljähriges Kind, das sich in Berufsausbildung befindet und eine Ausbildungsvergütung von ca. 1.400 DM erhält und für dessen Versorgung vom Jugendamt ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 625 DM gezahlt wird, weil durch diese Einkünfte und Bezüge eine Unterhaltsbelastung des Klägers nicht mehr gegeben ist. Ist die Betreuungsleistung als nicht unwesentlicher Unterhaltsbeitrag zu bewerten?
Hinweis: Das Verfahren wurde zunächst beim 6. Senat unter dem Aktenzeichen VI R 78/01 geführt und dann an den 8. Senat abgegeben.
Aktuelle Ergänzung: Der Bundesfinanzhof hat die Revision mit Urteil vom 29.01.2003 (Aktenzeichen: VIII R 72/01) entschieden (Zurückverweisung). Das BFH-Urteil wurde nicht veröffentlicht.