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Quelle:

Finanzgericht Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.07.2001
Aktenzeichen: 6 K 358/00

Schlagzeile:

Verlustabzug für eine GmbH nach Mantelkauf (Verlust der wirtschaftlichen Identität)

Schlagworte:

Anteilsübertragung, Gesellschaft mbH, Mantelkauf, Verlustabzug, Wirtschaftliche Identität

Wichtig für:

GmbH-Geschäftsführer

Kurzkommentar:


Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 78/01 (Aufnahme in die Datenbank am 20.3.2002) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Hat eine GmbH nach Anteilsübertragungen ihre wirtschaftliche Identität verloren, so dass die neue GmbH den Verlustabzug nicht geltend machen kann, auch wenn die Altgesellschafter mittelbar weiterhin mehrheitlich beteiligt sind?
-- Zulassung durch FG --
KStG § 8 Abs 4; EStG § 10d; GewStG § 10a
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 26.7.2001 (6 K 358/00)

Hinweis: Das Verfahren I R 78/01 ruht bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Vorlagebeschluss des I. Senats in dem Verfahren I R 38/99 (Beschluss vom 29. Oktober 2003).

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