Quelle: |
Finanzgericht Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.07.2001 |
Aktenzeichen: | 6 K 358/00 |
Schlagzeile: |
Verlustabzug für eine GmbH nach Mantelkauf (Verlust der wirtschaftlichen Identität)
Schlagworte: |
Anteilsübertragung, Gesellschaft mbH, Mantelkauf, Verlustabzug, Wirtschaftliche Identität
Wichtig für: |
GmbH-Geschäftsführer
Kurzkommentar: |
Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 78/01 (Aufnahme in die Datenbank am 20.3.2002) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Hat eine GmbH nach Anteilsübertragungen ihre wirtschaftliche Identität verloren, so dass die neue GmbH den Verlustabzug nicht geltend machen kann, auch wenn die Altgesellschafter mittelbar weiterhin mehrheitlich beteiligt sind?
-- Zulassung durch FG --
KStG § 8 Abs 4; EStG § 10d; GewStG § 10a
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 26.7.2001 (6 K 358/00)
Hinweis: Das Verfahren I R 78/01 ruht bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Vorlagebeschluss des I. Senats in dem Verfahren I R 38/99 (Beschluss vom 29. Oktober 2003).