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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 04.07.2001
Aktenzeichen: VI B 301/98

Schlagzeile:

Übertragung eines Kinderfreibetrags von einem auf den anderen Elternteil

Schlagworte:

Beiladung, Kinderfreibetrag, Übertragung, Widerstreitende Steuerfestsetzung

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Ist im finanzgerichtlichen Verfahren streitig, ob der Kinderfreibetrag von einem auf den anderen Elternteil nach § 32 Abs. 6 Satz 4 EStG in der für das Streitjahr 1990 geltenden Fassung zu übertragen oder ob die Übertragung des Kinderfreibetrags zu Recht erfolgt ist, liegt kein Fall der notwendigen Beiladung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 FGO) vor (Änderung der Rechtsprechung).

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