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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 28.06.2001 |
| Aktenzeichen: | IV R 10/00 |
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Vorinstanz: |
FG Münster |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 15.01.1999 |
| Aktenzeichen: | 11 K 7503/97.G |
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Schlagzeile: |
Gewerbesteuer bei Leistungen nur gegenüber Angehörigen
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Schlagworte: |
Buchhaltung, Gewerbebetrieb, Selbständige Arbeit
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Wichtig f�r: |
Gewerbetreibende
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Kurzkommentar2: |
Ein Steuerpflichtiger beteiligt sich auch dann am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, wenn er seine Leistungen nur Angehörigen gegenüber erbringt.
Hinweis: Der Bundesfinanzhof kommt in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis, dass eine selbständig tätige Stundenbuchhalterin keine Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit, sondern gewerbliche Einkünfte erzielt .

