Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 25.07.2001 |
Aktenzeichen: | X R 55/97 |
Vorinstanz: |
FG Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.08.1996 |
Aktenzeichen: | 11 K 6697/93 G |
Schlagzeile: |
Handel mit GmbH-Geschäftsanteilen unterliegt der Gewerbesteuer
Schlagworte: |
Anteilsveräußerung, Gewerbeertrag, GmbH
Wichtig für: |
GmbH-Geschäftsführer
Kurzkommentar: |
Der Handel mit GmbH-Geschäftsanteilen unterliegt der Gewerbesteuer. Im Streitfall hatte der BFH über die Gründung von 11 GmbHs bzw. den Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen, die Ausstattung der Gesellschaften mit Güterfernverkehrsgenehmigungen und die anschließende Veräußerung dieser Beteiligungen zu entscheiden