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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.07.2001
Aktenzeichen: I R 48/97

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.04.1997
Aktenzeichen: 9 K 4494/93 K

Schlagzeile:

Gestaltungsmissbrauch bei Anteilsrotationen

Schlagworte:

Anteilsveräußerung, Gesellschaft mbH, Gestaltungsmissbrauch, Missbrauch, Steuerumgehung, Teilwertabschreibung

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Eine sog. Anteilsrotation begründet in der Person der Erwerberin der veräußerten Geschäftsanteile nicht schon deshalb einen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten, weil die Erwerberin die Gesellschaft anschließend liquidiert. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Veräußerer der Gesellschaftsanteile auf die Erwerberin keinen beherrschenden Einfluss ausüben können.

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