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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 18.07.2001 |
| Aktenzeichen: | I R 48/97 |
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Vorinstanz: |
FG Münster |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 18.04.1997 |
| Aktenzeichen: | 9 K 4494/93 K |
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Schlagzeile: |
Gestaltungsmissbrauch bei Anteilsrotationen
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Schlagworte: |
Anteilsveräußerung, Gesellschaft mbH, Gestaltungsmissbrauch, Missbrauch, Steuerumgehung, Teilwertabschreibung
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Wichtig f�r: |
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Kurzkommentar2: |
Eine sog. Anteilsrotation begründet in der Person der Erwerberin der veräußerten Geschäftsanteile nicht schon deshalb einen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten, weil die Erwerberin die Gesellschaft anschließend liquidiert. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Veräußerer der Gesellschaftsanteile auf die Erwerberin keinen beherrschenden Einfluss ausüben können.

