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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.07.2001
Aktenzeichen: VI R 56/98

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.03.1998
Aktenzeichen: 2 K 3774/96

Schlagzeile:

Voraussetzung für die Berücksichtigung eines behinderten Kindes über das 27. Lebensjahr hinaus

Schlagworte:

Behinderter, Eigene Einkünfte, Höchstalter, Kindergeld

Wichtig für:

Behinderte, Familien

Kurzkommentar:

Die Berücksichtigung eines behinderten Kindes über das 27. Lebensjahr hinaus war auch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG alter Fassung nur möglich, wenn die Behinderung vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten war.

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