Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.07.2001 |
Aktenzeichen: | VI R 56/98 |
Vorinstanz: |
FG Hessen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.03.1998 |
Aktenzeichen: | 2 K 3774/96 |
Schlagzeile: |
Voraussetzung für die Berücksichtigung eines behinderten Kindes über das 27. Lebensjahr hinaus
Schlagworte: |
Behinderter, Eigene Einkünfte, Höchstalter, Kindergeld
Wichtig für: |
Behinderte, Familien
Kurzkommentar: |
Die Berücksichtigung eines behinderten Kindes über das 27. Lebensjahr hinaus war auch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG alter Fassung nur möglich, wenn die Behinderung vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten war.