Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.08.2001 |
Aktenzeichen: | VI R 83/99 |
Vorinstanz: |
FG Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 12.03.1999 |
Aktenzeichen: | 18 K 9470/97 Kg |
Schlagzeile: |
Rückerstattung von Kindergeld bei Zahlung an Abzweigungsempfänger ohne rechtlichen Grund
Schlagworte: |
Abzweigung, Kindergeld, Leistungsberechtigter, Leistungsempfänger, Rückforderung
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Zahlt die Familienkasse Kindergeld nach § 74 Abs. 1 EStG an einen Dritten (Abzweigungsempfänger) aus, so ist nur dieser nach § 37 Abs. 2 AO 1977 zur Erstattung verpflichtet, wenn die Zahlung ohne rechtlichen Grund erfolgte.