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Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
| Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
| Datum: | 19.09.2001 |
| Aktenzeichen: | IV C 5 - S 2450 - 3/01 |
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Schlagzeile: |
Bekanntmachung neuer Tabellen für die Erhebung des Solidaritätszuschlags im Lohnsteuer-Abzugsverfahren ab 2002
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Schlagworte: |
Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag
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Wichtig f�r: |
Arbeitgeber
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Kurzkommentar2: |
Für den Steuerabzug vom laufenden Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2001 enden, ist nach dem BMF-Schreiben der Solidaritätszuschlag aus neuen Tabellen zu ermitteln.

