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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 19.09.2001
Aktenzeichen: IV C 5 - S 2450 - 3/01

Schlagzeile:

Bekanntmachung neuer Tabellen für die Erhebung des Solidaritätszuschlags im Lohnsteuer-Abzugsverfahren ab 2002

Schlagworte:

Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag

Wichtig für:

Arbeitgeber

Kurzkommentar:

Für den Steuerabzug vom laufenden Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2001 enden, ist nach dem BMF-Schreiben der Solidaritätszuschlag aus neuen Tabellen zu ermitteln.

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