Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 19.09.2001 |
Aktenzeichen: | IV C 5 - S 2450 - 3/01 |
Schlagzeile: |
Bekanntmachung neuer Tabellen für die Erhebung des Solidaritätszuschlags im Lohnsteuer-Abzugsverfahren ab 2002
Schlagworte: |
Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag
Wichtig für: |
Arbeitgeber
Kurzkommentar: |
Für den Steuerabzug vom laufenden Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2001 enden, ist nach dem BMF-Schreiben der Solidaritätszuschlag aus neuen Tabellen zu ermitteln.