Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 09.11.2001 |
Aktenzeichen: | IV C 5 - S 2334 - 155/01 |
Schlagzeile: |
Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer im Kalenderjahr 2002
Schlagworte: |
Arbeitslohn, Mahlzeiten, Sachbezugswert
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten. Mit dem BMF-Schreiben gibt das Bundesfinanzministerium die Sachbezugswerte für das Kalenderjahr bekannt.
Hinweis: Der Wert für Mahlzeiten, die im Kalenderjahr 2002 gewährt werden, beträgt einheitlich bei allen Arbeitnehmern in allen Bundesländern
a) für ein Mittag- oder Abendessen 2,51 Euro,
b) für ein Frühstück 1,40 Euro.
Wichtig: Die Sachbezugsverordnung ist nicht nur für das Steuerrecht verbindlich. Die Werte gelten ebenfalls für die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.