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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 23.11.2001
Aktenzeichen: IV D2 - S 1547 - 3/01

Schlagzeile:

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2002

Schlagworte:

Sachentnahmen

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium gibt mit dem BMF-Schreiben die für das Jahr 2002 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt: Im Hinblick auf die neuere EuGH-Rechtsprechung haben sich – insbesondere in der Gastronomie – die den unterschiedlichen Steuersätzen unterliegenden Sachentnahmen verändert.

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