Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 23.11.2001 |
Aktenzeichen: | IV D2 - S 1547 - 3/01 |
Schlagzeile: |
Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2002
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das Bundesfinanzministerium gibt mit dem BMF-Schreiben die für das Jahr 2002 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt: Im Hinblick auf die neuere EuGH-Rechtsprechung haben sich – insbesondere in der Gastronomie – die den unterschiedlichen Steuersätzen unterliegenden Sachentnahmen verändert.