Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 26.11.2001 |
Aktenzeichen: | IV C 3 - S 2211 - 53/01 |
Schlagzeile: |
Abziehbarkeit von Erhaltungsaufwendungen bei zunächst vermieteter und später selbstgenutzter Wohnung
Schlagworte: |
Erhaltungsaufwand, Selbstnutzung, Vermietung, Werbungskosten
Wichtig für: |
Eigenheimbesitzer, Vermieter
Kurzkommentar: |
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 10. Oktober 2000 (Aktenzeichen IX R 15/96) entschieden, dass Aufwendungen für Erhaltungsmaßnahmen, die der Steuerpflichtige bei einem zunächst vermieteten und später selbstgenutzten Gebäude durchführt, grundsätzlich als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzuziehen sind. In dem BMF-Schreiben wird geregelt, mit welcher Maßgabe die Grundsätze des Urteils anzuwenden sind.