Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 26.11.2001
Aktenzeichen: IV C 3 - S 2211 - 53/01

Schlagzeile:

Abziehbarkeit von Erhaltungsaufwendungen bei zunächst vermieteter und später selbstgenutzter Wohnung

Schlagworte:

Erhaltungsaufwand, Selbstnutzung, Vermietung, Werbungskosten

Wichtig für:

Eigenheimbesitzer, Vermieter

Kurzkommentar:

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 10. Oktober 2000 (Aktenzeichen IX R 15/96) entschieden, dass Aufwendungen für Erhaltungsmaßnahmen, die der Steuerpflichtige bei einem zunächst vermieteten und später selbstgenutzten Gebäude durchführt, grundsätzlich als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzuziehen sind. In dem BMF-Schreiben wird geregelt, mit welcher Maßgabe die Grundsätze des Urteils anzuwenden sind.

zur Suche nach Steuer-Urteilen