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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.10.2001
Aktenzeichen: III R 3/01

Vorinstanz:

FG Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.04.2000
Aktenzeichen: 1 K 2524/98

Schlagzeile:

Keine Anrechnung von Ausbildungsbeihilfen aus dem Erasmus/Sokrates-Programm der EU als eigene Bezüge eines Kindes bei der Bemessung des Ausbildungsfreibetrages

Schlagworte:

Ausbildungsbeihilfe, Ausbildungsfreibetrag, Bezüge, Eigene Einkünfte, Erasmus/Sokrates

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Stipendien aus dem ERASMUS/SOKRATES-Programm der EU zur Förderung der Studentenmobilität innerhalb der EU mindern nicht als eigene Bezüge eines Kindes die Ausbildungsfreibeträge des § 33a Abs. 2 EStG , da diese Stipendien nur den mit dem Auslandsstudium verbundenen Mehrbedarf (teilweise) abdecken und eine Anrechnung dem erkennbaren Stipendienzweck entgegenliefe.

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