Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 19.10.2001 |
Aktenzeichen: | V R 48/00 |
Vorinstanz: |
FG München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.06.2000 |
Aktenzeichen: | 3 K 1094/96 |
Schlagzeile: |
Zahlung einer Bank als umsatzsteuerliches Entgelt eines Dritten für Leistung des Unternehmers bei wegen Konkurses uneinbringlichem Entgelt
Schlagworte: |
Entgelt, Forderungsabtretung, Umsatzsteuer
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Wird das Entgelt für eine Leistung des Unternehmers wegen des Konkurses des Leistungsempfängers uneinbringlich und zahlt eine Bank, die zu dem Leistungsempfänger Geschäftsbeziehungen unterhalten hat, an den Unternehmer gegen Abtretung der Konkursforderung einen Betrag, der sich - unter Berücksichtigung von Gewährleistungsansprüchen - an der Höhe des noch nicht bezahlten Entgelts orientiert, kann diese Zahlung Entgelt eines Dritten für die Leistung des Unternehmers sein.