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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.03.2001
Aktenzeichen: VI R 189/97

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.10.1997
Aktenzeichen: 1 K 3656/95

Schlagzeile:

Fahrtzeitverkürzung um eine Stunde überlagert private Begleitumstände beim Umzug

Schlagworte:

Aufteilung, Berufliche Veranlassung, Fahrzeitersparnis, Umzugskosten, Werbungskosten

Wichtig für:

Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Steht die berufliche Veranlassung eines Umzugs aufgrund einer mindestens einstündigen Fahrzeitverkürzung fest, so treten private Begleitumstände - wie Heirat und erhöhter Wohnbedarf wegen der Geburt eines Kindes - regelmäßig in den Hintergrund.

Hinweis: Die Entscheidung ist vom Bundesfinanzhof nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt worden.

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