Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.03.2001 |
Aktenzeichen: | VI R 189/97 |
Vorinstanz: |
FG München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.10.1997 |
Aktenzeichen: | 1 K 3656/95 |
Schlagzeile: |
Fahrtzeitverkürzung um eine Stunde überlagert private Begleitumstände beim Umzug
Schlagworte: |
Aufteilung, Berufliche Veranlassung, Fahrzeitersparnis, Umzugskosten, Werbungskosten
Wichtig für: |
Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Steht die berufliche Veranlassung eines Umzugs aufgrund einer mindestens einstündigen Fahrzeitverkürzung fest, so treten private Begleitumstände - wie Heirat und erhöhter Wohnbedarf wegen der Geburt eines Kindes - regelmäßig in den Hintergrund.
Hinweis: Die Entscheidung ist vom Bundesfinanzhof nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt worden.