Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.10.2001
Aktenzeichen: VI R 39/00

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.11.1999
Aktenzeichen: 3 K 31/99

Schlagzeile:

Kein Kindergeld während Vollzeiterwerb zwischen zwei Ausbildungen

Schlagworte:

Eigene Einkünfte, Einkünfte und Bezüge, Grenzbetrag, Kindergeld, Sonderausgabe

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Eltern haben für Kinder, die nach Abschluss einer Ausbildung einige Monate Vollzeit arbeiten und dann eine zweite Ausbildung beginnen, während der Übergangszeit keinen Anspruch auf Kindergeld.

Hintergrund: Eltern haben nur dann Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges Kind, wenn dessen Einkünfte und Bezüge einen bestimmten Jahresbetrag (sog. Grenzbetrag) nicht übersteigen. Selbst bei geringfügigem Überschreiten dieses Grenzbetrags verliert der Kindergeldberechtigte für das ganze Jahr den Anspruch auf Kindergeld.

Hinweis: Die auf den ersten Blick für die Eltern negative Entscheidung hat die positive Konsequenz, dass die während der Vollzeiterwerbstätigkeit erzielten Einkünfte des Kindes bei der Ermittlung der eigenen Einkünfte für die übrige Zeit außer Betracht bleiben.

zur Suche nach Steuer-Urteilen