Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 02.11.2001 |
Aktenzeichen: | VII B 155/01 |
Schlagzeile: |
Geltendmachung der Geschäftsführerhaftung im Insolvenzverfahren
Schlagworte: |
Geschäftsführerhaftung, Haftung, Insolvenz
Wichtig für: |
GmbH-Geschäftsführer
Kurzkommentar: |
Die Geschäftsführerhaftung wird von der Sperrwirkung des § 93 der Insolvenzordnung (InsO) nicht erfasst und kann auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Finanzamt mit Haftungsbescheid geltend gemacht werden.