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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.11.2001
Aktenzeichen: XI R 24/01

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.02.2001
Aktenzeichen: 12 K 773/00

Schlagzeile:

Berücksichtigung von Nachzahlungszinsen als Sonderausgaben dem Grunde und der Höhe nach

Schlagworte:

Abfluss, Nachzahlungszinse, Sonderausgabe, Steuernachforderung, Verzinsung, Zinsen

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Nachzahlungszinsen gemäß § 233a der Abgabenordnung (AO) waren nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes alter Fassung (EStG a.F.) auch ohne Zins- oder Steuerfestsetzung im Jahr der Zahlung dem Grunde nach als Sonderausgaben absetzbar.

Hinweis: Die Höhe des Sonderausgabenabzugs richtet sich nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs nach der Höhe der endgültig festgesetzten Nachzahlungszinsen.

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