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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 21.01.2002
Aktenzeichen: IV A 6 - S 2177 - 1/02

Schlagzeile:

Ertragsteuerliche Erfassung der Privatnutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs

Schlagworte:

1 %-Regelung, 1 v. H. – Regelung, Dienstwagen, Dienstwagensteuer, Doppelte Haushaltsführung, Ein-Prozent-Regelung, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, Familienheimfahrten, Firmenwagen, Kfz-Kosten, Privatanteil, Privatnutzung

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Das BMF-Schreiben regelt die ertragsteuerliche Erfassung der Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu Privatfahrten, zu Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie zu Familienheimfahrten. Es basiert auf dem Gesetz zur Einführung einer Entfernungspauschale und ersetzt die BMF-Schreiben vom 12.05.1997 (Az: IV B 2 - S 2177 - 29/97) und 04.08.1999 (Az: IV C 2 - S 2177 - 28/99) .

Inhaltsübersicht der Verwaltungsanweisung:
I. Anwendungsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 und des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG
1. Betriebsvermögen
2. Methodenwahl
3. Fahrzeugwechsel
4. Vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr
II. Pauschale Ermittlung des privaten Nutzungswerts
1. Listenpreis
2. Nutzung mehrerer Kraftfahrzeuge
a) Einzelunternehmen
b) Personengesellschaft
3. Nur gelegentliche Nutzung des Kraftfahrzeugs
4. Begrenzung der pauschalen Wertansätze (sog. Kostendeckelung)
5. Abziehbare Aufwendungen bei behinderten Menschen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie Familienheimfahrten
III. Tatsächliche Ermittlung des privaten Nutzungswerts
1. Führung eines Fahrtenbuches
2. Elektronisches Fahrtenbuch
3. Anforderungen an ein Fahrtenbuch
4. Nichtanerkennung eines Fahrtenbuches
5. Nicht abziehbare Vorsteuerbeträge nach § 15 Abs. 1 b UStG
6. Gesamtaufwendungen für das Kraftfahrzeug

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