Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.10.2001
Aktenzeichen: II R 43/99

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.07.1998
Aktenzeichen: 4 K 3833/94

Schlagzeile:

Grunderwerbsteuer bei Erwerb eines Grundstücks durch GmbH in Gründung, die anschließend aufgelöst wird

Schlagworte:

Einmann-GmbH, Gestaltungsmissbrauch, Gründergesellschaft, Grunderwerbsteuer, Grundstück, Gründung, Vorgesellschaft

Wichtig für:

GmbH-Geschäftsführer

Kurzkommentar:

Hat eine Einmann-GmbH in Gründung von einem Dritten ein Grundstück erworben und kommt es später nicht zur Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister, führt die Auflösung der GmbH in Gründung hinsichtlich des Grundstücks zu einem Rechtsträgerwechsel auf den Gründungsgesellschafter.

zur Suche nach Steuer-Urteilen