Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.11.2001 |
Aktenzeichen: | X R 50/97 |
Vorinstanz: |
FG Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 09.01.1997 |
Aktenzeichen: | 8 K 3273/94 G,BB |
Schlagzeile: |
Gestaltungsmissbrauch bei Zwischenvermietung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung
Schlagworte: |
Betriebsaufspaltung, Gestaltungsmissbrauch, Grundstück, Zwischenvermietung
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Die für die Annahme einer Betriebsaufspaltung erforderliche personelle Verflechtung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Mehrheitsgesellschafter einer Betriebs-GmbH und Alleineigentümer des Betriebsgrundstücks dieses einer zwischengeschalteten GmbH zur Weitervermietung an die Betriebsgesellschaft überlässt.